Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen
Von Versicherungen bis Altersvorsorge: Erfahre welche Sonderausgaben du geltend machen kannst und wie hoch die Obergrenzen sind.
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die du in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst. Anders als Werbungskosten, die mit deinen Einkünften zusammenhängen, sind Sonderausgaben persönliche Aufwendungen — doch der Staat erkennt einige davon an und reduziert damit deine Steuerlast.
Die wichtigsten Kategorien sind Vorsorgeaufwendungen wie Versicherungen und Altersvorsorge, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Kinderbetreuungskosten und berufliche Fortbildungsausgaben. Das Finanzamt prüft diese Ausgaben genau — deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Grenzen gelten und wie du sie richtig dokumentierst.
Vorsorgeaufwendungen: Die größte Kategorie
Unter Vorsorgeaufwendungen fallen Versicherungen und Altersvorsorgeprodukte. Das sind die Aufwendungen, bei denen es die höchsten Abzugsmöglichkeiten gibt — denn der Staat möchte, dass du für deine Zukunft vorsorgt.
Versicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Haftpflichtversicherung kannst du vollständig absetzen. Das Wichtige: Du darfst insgesamt 25.600 Euro pro Jahr abziehen (2026). Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente haben teilweise noch höhere Grenzen. Viele Menschen nutzen diese Möglichkeit gar nicht richtig — und zahlen dadurch unnötig hohe Steuern.
Wichtig: Selbstständige können höhere Obergrenzen bei der Altersvorsorge nutzen — bis zu 30% deines Nettoeinkommens, maximal 61.200 Euro (2026).
Alle Sonderausgaben auf einen Blick
Es gibt sechs Hauptkategorien von Sonderausgaben. Jede hat ihre eigenen Regeln und Obergrenzen. Lass uns durch sie gehen:
Versicherungen
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung. Vollständig absetzbar bis zur Obergrenze.
Altersvorsorge
Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente. Unterschiedliche Obergrenzen je nach Produkt und Einkommen.
Spenden
Geldspenden an gemeinnützige Organisationen bis 20% deiner Einkünfte, maximal 1 Million Euro.
Kinderbetreuung
Kosten für Kindergarten, Hort oder Babysitter für Kinder unter 14 Jahren. Bis zu 6.000 Euro pro Kind.
Fortbildung
Berufliche Weiterbildungen außerhalb deines Berufsverhältnisses. Vollständig absetzbar ohne Obergrenze.
Erststudium
Kosten für dein erstes Studium oder deine erste Berufsausbildung. Abzug bis zum Abschluss.
So machst du es richtig
Sonderausgaben tragen sich in der Steuererklärung ein — im ELSTER-Portal findest du dafür die Seite “Sonderausgaben”. Dort gibt es verschiedene Felder für jede Kategorie.
Das Wichtigste: Sammle deine Belege! Du brauchst Rechnungen von Versicherungen, Kontoauszüge von Spenden, Quittungen von Kinderbetreuungskosten. Das Finanzamt verlangt diese nicht automatisch, aber bei einer Prüfung musst du sie vorweisen können. Ein weiterer Tipp: Manche Aufwendungen musst du beruflich begründen. Wenn du zum Beispiel eine teure Fortbildung absetzen möchtest, sollte sie zu deinem Beruf passen.
Belege sammeln
Versicherungspolice, Spendenbescheinigung, Kinderbetreuungsrechnung — alles, was Geld gekostet hat.
Beträge addieren
Pro Kategorie alle Ausgaben zusammenzählen und prüfen, ob du die Obergrenze erreichst.
In ELSTER eintragen
Im Portal die Summen in die entsprechenden Felder unter “Sonderausgaben” eingeben.
Belege aufbewahren
Nicht einreichen, aber mindestens 10 Jahre aufbewahren falls eine Kontrolle kommt.
Obergrenzen und Besonderheiten (2026)
Nicht alle Sonderausgaben sind unbegrenzt absetzbar. Hier sind die wichtigsten Obergrenzen für 2026:
Vorsorgeaufwendungen (Angestellte)
25.600 Euro/Jahr
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflicht, Altersvorsorge. Teilweise wird ein Pauschbetrag automatisch abgezogen.
Vorsorgeaufwendungen (Selbstständige)
61.200 Euro/Jahr
Für Altersvorsorge können bis zu 30% des Nettoeinkommens abgesetzt werden — deutlich höher als bei Angestellten.
Spenden
20% der Einkünfte
Maximal 20% deiner gesamten Einkünfte oder insgesamt 1 Million Euro pro Jahr.
Kinderbetreuung
6.000 Euro pro Kind
Für Kinder unter 14 Jahren. 2/3 der Kosten, aber maximal 4.000 Euro können direkt abgesetzt werden.
Häufige Fehler beim Absetzen
Es gibt ein paar Fehler, die viele machen — und die kosten echtes Geld:
Werbungskosten und Sonderausgaben verwechseln
Das ist der klassische Fehler. Deine Berufskleidung ist eine Werbungskosten, nicht eine Sonderausgabe. Aber deine Krankenversicherung ist eine Sonderausgabe, nicht weil sie beruflich ist, sondern weil sie privat ist.
Belege nicht sammeln
Du brauchst Nachweise. Ohne sie kann das Finanzamt deine Angaben anfechten. Speichere Rechnungen, Kontoauszüge und Versicherungspolicen mindestens 10 Jahre.
Obergrenzen ignorieren
Wenn du über die Grenze gehst, wird der Überschuss nicht berücksichtigt. Manche Selbstständige zahlen auf ihre Riester-Rente ein, obwohl sie schon die Grenze erreicht haben.
Versicherungen doppelt angeben
Manche Versicherungen werden teilweise vom Arbeitgeber bezahlt. Gib nur den Teil an, den du selbst zahlst — nicht den Gesamtbetrag.
Fazit: Sonderausgaben richtig nutzen
Sonderausgaben sind eine echte Möglichkeit, deine Steuerlast zu senken — aber nur wenn du weißt, was dazugehört. Versicherungen und Altersvorsorge sind die größten Posten. Spenden, Kinderbetreuung und Fortbildung zählen auch dazu, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Der Schlüssel ist Dokumentation. Sammle deine Belege, kenne deine Obergrenzen und trag die Summen in ELSTER korrekt ein. Es lohnt sich — denn ein Fehler kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Mit etwas Sorgfalt holst du dir aber das Geld zurück, das dir zusteht.
Bereit, deine Steuererklärung einzureichen? Schau dir unsere Anleitung zum ELSTER-Portal an.
Zur ELSTER-AnleitungHinweis
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zu Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen in der deutschen Einkommensteuererklärung. Die Inhalte sind kein Ersatz für professionelle Steuerberatung. Steuergesetze ändern sich, und deine persönliche Situation kann abweichungen erfordern. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall kontaktiere einen Steuerberater oder die Finanzbehörde. Alle Angaben entsprechen dem Stand von März 2026.